ICH MÖCHTE EIN ENERGIELANDWERKER WERDEN!

Warum sollte ich Mitglied werden?

Können Sie Ihre Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung wirtschaftlich weiterbetrieben werden?

Kennen Sie bessere Möglichkeiten zur Nutzung des Stroms, außer ihn einfach in das öffentliche Netz einzuspeisen?

Antworten und Lösungen auf diese Fragen finden Sie bei uns!

  1. Werden Sie Teil der unabhängigen Gemeinschaft für die Zukunft der erneuerbaren Energien und erschließen Sie gemeinsam mit uns neue Märkte!
  2. Gestalten Sie Ziele und Tätigkeiten der Genossenschaft mit!
  3. Profitieren Sie von Informationen und vergünstigten Dienstleistungen!
  4. Verpassen Sie nichts und halten mit unserer Unterstützung die gesetzlich geforderten Meldepflichten ein!
  • Prüfung von Abrechnungen des Netzbetreibers oder Direktvermarkters
  • Überwachung der Meldefristen im Rahmen des EEG, StromStG und der REMIT-Verordnung
  • Unterstützung bei der Beschaffung von Bezugsstrom
  • Beratung bei individuellen Fragestellungen zur Nutzung Ihrer Energie.

Wer kann Mitglied werden?

Die Energielandwerker eG ist eine Genossenschaft von und für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen.

Wichtigste Voraussetzung: Sie betreiben eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Diesen Strom vermarkten Sie gebündelt, sofern es für Sie betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, diesen im Marktprämien-Modell zu vermarkten. Ihr Strom wird dann über den von der Genossenschaft ausgewählten Vermarkter vertrieben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob

  • Sie eine natürliche Person sind oder als Unternehmen Mitglied werden wollen,
  • Sie aus dem Kreis Steinfurt, dem Münsterland oder einer anderen Region kommen,
  • die Anlage eine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz bekommt oder
  • der Strom aus der Anlage direkt vermarktet oder in Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist wird.

Wie werde ich Mitglied?

Drei Schritte und Sie sind ein Energielandwerker

  1. Sie müssen zuerst das Beitrittsformular ausfüllen und (ggfs. mit ergänzenden Unterlagen) an Die Energielandwerker eG zurückschicken.
  2. Der Vorstand wird anschließend über Ihren Beitrittsantrag abstimmen. Bei Annahme Ihres Antrags werden Sie aufgefordert, Ihre Einlage zu zahlen und sind ab diesem Zeitpunkt Mitglied der Die Energielandwerker eG.
  3. Nach dem Zahlungseingang erhalten Sie eine Urkunde über Ihre Mitgliedschaft.

Wie hoch ist die Einlage in die Genossenschaft?

Anders als die übliche Genossenschaft hat bei der Die Energielandwerker eG nicht jedes Mitglied eine Stimme, da wir eine „Unternehmergenossenschaft“ (§ 43 Abs. 3 Nr. 2+3 GenG) sind.

Sowohl das Stimmrecht, als auch die Einlage richten sich in etwa nach der eingespeisten elektrischen Energie pro Jahr, wobei das Stimmrecht eines Mitglieds maximal 10 % der bei einer Generalversammlung anwesenden Stimmen betragen kann.

Da die eingespeiste Energie, insbesondere bei Wind- und PV-Anlagen, jährlich variiert, wird die Höhe der Anlage auf die folgende Weise berechnet:

Allgemein

Anteile werden kaufmännisch auf ganze Anteile gerundet und es müssen mindestens 10 Anteile gezeichnet werden.

Windenergieanlagen

Installierte Leistung in kW * 0,2 Anteile pro kW

Beispiele:

  • Der Betreiber eines Windparks mit 20 MW installierter Leistung zeichnet 4.000 Anteile zu je 1 € (20.000 kW * 0,2 Anteile pro kW = 4.000 Anteile)
  • Der Betreiber einer Windenergieanlage mit 2.998 kW zeichnet 600 Anteile zu je 1€. (2.998 kW * 0,2 Anteile pro kW = 599,6 Anteile)

PV-Anlagen

Installierte Leistung in kW * 0,1 Anteile pro kW

Beispiele:

  • Der Betreiber einer Freiflächenanlage mit 2 MW installierter Leistung zeichnet 200 Anteile zu je 1 € (2.000 kW * 0,1 Anteile pro kW = 200 Anteile)
  • Der Betreiber einer PV-Aufdach-Anlage mit 80 kW zeichnet 10 Anteile zu je 1 € (80 kW * 0,1 Anteile pro kW = 8 Anteile)

Biogasanlagen

Auf Grund der individuellen Überbauung der installierten Leistung von Biogasanlagen, kann nicht automatisch von der installierten Leistung auf die erzeugte Energie geschlossen werden. Aus diesem Grund orientieren sich die Anteile an der erzeugten Energie der Biogasanlage in den letzten drei Jahren.

Die Anteile entsprechen einem Zehntel des Mittelwerts der jährlich eingespeisten elektrischen Energie der letzten drei Jahre in Megawattstunden

Beispiel:

Eine Biogasgasanlage, die in den letzten drei Jahren im Mittel 5.212,2 MWh/a erzeugt hat zeichnet 521 Anteile zu je 1 €.

Unterlagen

Beitrittserklärung Die Energielandwerker eG

Satzung Die Energielandwerker eG